Testament aufsetzen in München – individuell, rechtssicher, mit anwaltlicher Unterstützung

Wer sein Testament schreibt, trifft Vorsorge für die Menschen, die einem am Herzen liegen.

Nur etwa ein Drittel der Menschen in Deutschland regelt den Nachlass aktiv durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Die Mehrheit verlässt sich auf die gesetzliche Erbfolge – und riskiert damit Streit unter den Erben, steuerliche Nachteile und Entscheidungen, die nicht dem eigenen Willen entsprechen.

Ein individuelles Testament ist mehr als ein juristisches Dokument: Es ist ein Werkzeug, um den Nachlass selbstbestimmt, steuerlich durchdacht und rechtssicher zu gestalten. Ob Sie Vermögen, Immobilien oder ein Unternehmen vererben möchten – mit einem klar formulierten letzten Willen sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass in die richtigen Hände gelangt.

Als erfahrene Fachanwälte für Erbrecht in München unterstützen wir Sie dabei, ein wirksames Testament zu verfassen – von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Umsetzung. In diesem Beitrag erfahren Sie,

  • welche Arten von Testamenten es gibt,
  • wie Sie häufige Fehler vermeiden
  • und was bei Form, Inhalt und Kosten zu beachten ist.

Autoren dieser Seite:

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle über Ihren Nachlass – statt der gesetzlichen Erbfolge das letzte Wort zu überlassen.
  • Häufige Fehler beim eigenhändigen Testament: fehlende Form, fehlende Unterschrift, unklare Formulierungen.
  • Juristische Missverständnisse und uneindeutige Begriffe führen oft zu Erbstreitigkeiten und Steuerfallen.
  • Testierfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für ein wirksames Testament.
  • Fachanwälte für Erbrecht sorgen für Rechtssicherheit, Steueroptimierung und klare Nachfolgeregelungen.

Welche Arten von Testamenten gibt es – und welches passt zu mir?

Je nach Lebenssituation kommen verschiedene Formen des Testaments in Frage. Wir stellen Ihnen die vier wichtigsten Varianten kurz vor.

1. Handschriftliches Einzeltestament

Wird eigenhändig geschrieben und unterschrieben – ohne Notar. Einfach, aber fehleranfällig. Ort, Datum und Unterschrift sind zwingend erforderlich.

2. Notarielles Testament

Wird beim Notar erklärt oder schriftlich übergeben und beurkundet. Bietet hohe Rechtssicherheit und eignet sich besonders bei größerem Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen.

3. Gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament)

Ehegatten oder eingetragene Partner setzen sich gegenseitig als Erben ein. Häufig als Berliner Testament bekannt. Kann Bindungswirkungen haben, die spätere Änderungen erschweren.

4. Erbvertrag

Notariell geschlossene, bindende Regelung der Erbfolge – sinnvoll bei Unternehmensnachfolge oder gegenseitigen Verpflichtungen. Immer notariell erforderlich.

Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht

Welche Form für Sie geeignet ist, hängt von Vermögen, Familienstand und Ihren Zielen ab. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, die passende Lösung zu finden.

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Was macht ein Testament rechtssicher – und wann ist es ungültig?

Nicht jedes Testament ist automatisch wirksam. Viele Menschen schreiben ihren letzten Willen in guter Absicht – und doch scheitert er im Ernstfall an Formfehlern oder unklaren Formulierungen. Damit Ihr Testament später tatsächlich gültig ist und Ihr Wille durchgesetzt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese vier Punkte sind besonders entscheidend:

1. Handschrift und Unterschrift
Ein privatschriftliches Testament muss komplett handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Ort und Datum sollten ebenfalls enthalten sein – um spätere Zweifel an der Gültigkeit zu vermeiden.

2. Eindeutige Formulierungen
Missverständliche Sätze oder juristisch unklare Begriffe führen oft zu jahrelangen Erbstreitigkeiten. Vermeiden Sie Formulierungen wie „Mein Haus bekommt Lisa“ – ohne klar zu regeln, ob sie Alleinerbin oder Vermächtnisnehmerin ist.

3. Testierfähigkeit
Nur wer testierfähig ist, darf ein Testament errichten. Die gesetzliche Vermutung gilt ab 16 Jahren. Bei psychischen Erkrankungen kann die Testierfähigkeit ausgeschlossen sein – etwa bei Demenz. In solchen Fällen sind Gutachten oder frühzeitige Regelungen sinnvoll.

4. Testierwille
Das Testament muss erkennbar den letzten Willen ausdrücken – bloße Entwürfe, Notizen oder Ankündigungen sind nicht ausreichend. Auch deshalb ist eine klare Gestaltung so wichtig.

Video: Häufige Fehler beim Testament – erklärt von unserem Fachanwalt

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In diesem Video zeigt Benno von Braunbehrens, Fachanwalt für Erbrecht in München, welche typischen Fehler Sie beim Testament unbedingt vermeiden sollten – und wie Sie es besser machen:

Tipp:
Auch kleine Unklarheiten können große Folgen haben. Lassen Sie Ihr Testament im Zweifel durch einen Fachanwalt für Erbrecht prüfen – das schützt nicht nur Ihren Willen, sondern auch Ihre Erben.

Was darf in einem Testament stehen – und was besser nicht?

Ein Testament gibt Ihnen viele Möglichkeiten, den Nachlass individuell zu regeln. Doch nicht jede Anordnung ist automatisch rechtlich wirksam – und manche können zu Streit oder Unklarheiten führen. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Gestaltungselemente zu kennen und richtig anzuwenden.

Diese Inhalte können Sie in Ihr Testament aufnehmen:

Erbeinsetzung

Sie bestimmen, wer Ihr rechtlicher Nachfolger werden soll – als Alleinerbe oder in einer Erbengemeinschaft (§ 1937 BGB).

Enterbung

Sie können eine Person ausdrücklich oder stillschweigend von der Erbfolge ausschließen (§ 1938 BGB). Pflichtteilsansprüche bleiben jedoch grundsätzlich bestehen.

Ersatzerbe

Für den Fall, dass ein Erbe vor Ihnen verstirbt oder ausschlägt, können Sie Ersatzerben bestimmen (§ 2096 BGB).

Vermächtnis

Sie können einzelnen Personen bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge vermachen – ohne diese zu Erben zu machen (§ 1939 BGB).

Auflage

Sie dürfen Bedingungen an Ihre Erben oder Vermächtnisnehmer knüpfen – etwa zur Grabpflege oder Versorgung eines Haustiers (§ 1940 BGB).

Teilungsanordnung

Sie können vorgeben, wer welchen Nachlassgegenstand erhält – das verhindert Konflikte bei der Aufteilung (§ 2048 BGB).

Auseinandersetzungsverbot

Mit dieser Klausel bleibt die Erbengemeinschaft für eine gewisse Zeit bestehen – z. B. zum Schutz von Immobilien oder Unternehmensanteilen (§ 2044 BGB).

Pflichtteilsentziehung

In Ausnahmefällen (z. B. bei schweren Verfehlungen) können Pflichtteile entzogen werden (§ 2333 BGB). Hier gelten strenge Voraussetzungen.

Wiederverheiratungsklausel

Gerade im Berliner Testament üblich: Der überlebende Ehegatte verliert das Erbe, wenn er erneut heiratet – und der Nachlass geht direkt an die Schlusserben.

Schiedsgerichtsklausel (für komplexe Erbfälle)

Gerade bei größeren Nachlässen oder Konfliktpotenzial zwischen Erben kann im Testament ein Schiedsverfahren vereinbart werden. So lassen sich Streitigkeiten schneller und diskreter lösen – ohne öffentliches Gerichtsverfahren. Voraussetzung ist, dass das Schiedsgericht mit erfahrenen Erbrechtsexperten besetzt ist.

Was Sie besser vermeiden sollten:

  • unklare Formulierungen („Meine Schwester soll das Haus bekommen“)
  • widersprüchliche Anordnungen
  • juristisch unpräzise Begriffe (z. B. „meine Lebensversicherung geht an meinen besten Freund“, ohne Klarstellung, ob es ein Vermächtnis ist)

Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht

Ein gut strukturiertes Testament enthält klare Begriffe, eindeutige Anordnungen – und vermeidet juristisches Rätselraten. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München helfen Ihnen, Ihre Vorstellungen rechtssicher zu formulieren.

Wie kann ich mein Testament ändern oder widerrufen?

Ein Testament ist kein endgültiges Dokument. Solange Sie testierfähig sind, können Sie es jederzeit ändern oder widerrufen – unabhängig davon, ob es handschriftlich oder notariell errichtet wurde. Dabei gibt es je nach Testamentsform einige Besonderheiten zu beachten.

Einzeltestament ändern oder widerrufen

Ein handschriftliches Testament kann einfach durch ein neues ersetzt werden. Alternativ genügt es, das alte Testament zu vernichten – etwa durch Zerreißen oder Verbrennen. Wichtig: Änderungen sollten immer mit Datum versehen und erneut unterschrieben werden, um Unklarheiten zu vermeiden.

Notarielles Testament ändern oder widerrufen

Ein notariell beurkundetes Testament wird in der Regel amtlich verwahrt. Wenn Sie es ändern oder widerrufen möchten, müssen Sie es aus der Verwahrung zurücknehmen – damit gilt es als widerrufen. Eine neue Version muss dann erneut beurkundet und registriert werden.

Gemeinschaftliches Testament: besondere Regeln

Bei Ehegattentestamenten (z. B. Berliner Testament) gelten strengere Regeln: Solange beide Partner leben, können sie das Testament gemeinsam ändern oder widerrufen. Nach dem Tod eines Ehegatten ist eine einseitige Änderung in vielen Fällen nicht mehr möglich – besonders bei sogenannten „wechselbezüglichen Verfügungen“, die rechtlich bindend sind.

Tipp

Gerade bei gemeinschaftlichen Testamenten oder notariellen Fassungen empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung – schon kleine Fehler können dazu führen, dass der Widerruf unwirksam ist oder alte Regelungen weitergelten.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert – also dem Reinvermögen, das vererbt werden soll. Das bedeutet: Je größer das Vermögen, desto höher die Gebühr.

Was zählt zum Geschäftswert?

Zum Geschäftswert zählen alle Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände) abzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten. Auch Schenkungen, die bereits erfolgt sind, können unter Umständen einbezogen werden.

Gebührenbeispiele (inkl. Mehrwertsteuer & Auslagen):

 Geschäftswert  Einzeltestament  Gemeinschaftliches Testament
 € 50.000,00  € 300,00  € 520,00
 € 200.000,00  € 720,00  € 1.250,00
 € 500.000,00  € 1.450,00  € 2.590,00
 € 1.000.000,00  € 2.410,00  € 4.490,00

Tipp: Zwar entstehen bei einem notariellen Testament höhere Kosten als bei einem handschriftlichen – dafür profitieren Sie von rechtlicher Sicherheit, der automatischen Registrierung im Zentralen Testamentsregister und der professionellen Gestaltung.

Hinweis:
Ein Erbvertrag wird ebenfalls notariell beurkundet und unterliegt denselben Gebührensätzen.

Was muss ich bei minderjährigen Kindern im Testament beachten?

Wenn Kinder erben, stellt sich nicht nur die Frage nach dem Vermögen – sondern auch danach, wer sich im Ernstfall um sie kümmert. Gerade bei Alleinerziehenden oder Patchwork-Konstellationen ist es wichtig, Vorsorge zu treffen.

Vormundschaft im Testament regeln

Sie können in Ihrem Testament eine Person benennen, die im Todesfall die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Das Familiengericht ist daran grundsätzlich gebunden und darf die genannte Person nur in Ausnahmefällen ablehnen (§ 1777 BGB).

Vermögenssorge gezielt regeln

Erbt ein minderjähriges Kind, verwaltet in der Regel der überlebende Elternteil dessen Vermögen – auch wenn Sie getrennt waren. Wenn Sie das vermeiden möchten, können Sie das sogenannte elterliche Vermögenssorgerecht ausschließen (§ 1638 BGB). In diesem Fall bestellt das Gericht einen Ergänzungspfleger.

Tipp

Benennen Sie im Testament möglichst konkret, wer als Vormund und ggf. als Pfleger eingesetzt werden soll – das gibt Sicherheit und erleichtert die gerichtliche Entscheidung.

Warum ein Fachanwalt für Erbrecht so wichtig ist

Ein Testament soll Sicherheit geben – nicht neue Fragen aufwerfen. Doch in der Praxis führen selbst kleine Formfehler oder unklare Formulierungen immer wieder zu Streit, steuerlichen Nachteilen oder sogar zur Unwirksamkeit des letzten Willens.

Fachanwälte für Erbrecht kennen die Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten – sei es beim Einzeltestament, bei der Regelung von Pflichtteilen oder bei der Nachfolgeplanung für Unternehmen. Sie sorgen dafür, dass Ihr Testament rechtlich Bestand hat, steuerlich durchdacht ist und Ihren tatsächlichen Willen widerspiegelt.

Gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen, Patchworkfamilien oder minderjährigen Kindern lohnt sich eine individuelle Beratung. So stellen Sie sicher, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist – und Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht zusätzlich belastet werden.

Tipp:
Ein rechtssicheres Testament beginnt mit den richtigen Fragen. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Ihre Ansprechpartner in München zu diesem Thema sind:

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