Geheimhaltungsvereinbarung
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) dringend anzuraten, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen und im Falle einer Pflichtverletzung Rechte zu wahren. Mit diesem Gesetz wird der Schutz von vertraulichem Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb und rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geregelt.
Nach § 2 GeschGehG stellt eine Information nur dann ein Geschäftsgeheimnis dar, wenn sie
- geheim und daher von wirtschaftlichem Wert ist,
- Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
- ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht.
Damit reicht der bloße Geheimhaltungswille des Unternehmens nicht mehr zum Schutz. Geheimhaltungsmaßnahmen sind daher notwendig, um den Verlust von Geschäftsgeheimnissen zu verhindern. Wird keine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme getroffen, liegt kein Geschäftsgeheimnis nach dem GeschGehG vor. Siehe auch Info zum Geheimhaltungsgesetz.
Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen über Geheimhaltungsvereinbarungen zusammengestellt.