Hansjakob Faust
Rechtsanwalt für Erbrecht
Hansjakob Faust berät als Rechtsanwalt ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Pflichtteilsrecht, die Erbauseinandersetzung unter Miterben sowie die Vertretung in streitigen und unstreitigen Erbscheinsverfahren.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt in der genossenschaftlichen Finanzgruppe verfügt Herr Rechtsanwalt Faust zudem über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.