Ein Europäisches Nachlasszeugnis und ein nationaler Erbschein haben beide die Funktion, die Erbenstellung und damit verbundene Rechte und Pflichten zu bestätigen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrem Anwendungsbereich und ihrer Anerkennung.
Nationaler Erbschein: Ein nationaler Erbschein wird in Deutschland vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt die Erbenstellung sowie den Umfang der Erbberechtigung. Er wird in der Regel in Deutschland anerkannt und dient als Legitimation gegenüber Dritten, wie Banken oder Grundbuchämtern.
Europäisches Nachlasszeugnis: Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Instrument, das durch die EU-Erbrechtsverordnung eingeführt wurde. Es dient dazu, die Rechtsstellung und die Rechte einer Person, die in einem Erbfall in einem anderen EU-Mitgliedstaat auftritt, zu bestätigen. Es ist in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) anerkannt und kann dort zur Geltendmachung oder Ausübung der Erbenrechte genutzt werden. Es ist besonders relevant, wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten hatte.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Europäische Nachlasszeugnis nicht automatisch ausgestellt wird, sondern auf Antrag von den Personen, die in dem Zeugnis genannt werden sollen. Es ist auch nicht dazu gedacht, den nationalen Erbschein zu ersetzen, sondern stellt eine Ergänzung dar, um die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen zu erleichtern.