Erbschein & Erbscheinsverfahren
Häufig muss ein Erbe seine Erbenstellung nachweisen. Vor allem Behörden und Register, wie beispielsweise das Handelsregister und das Grundbuchamt, aber auch private Institute, wie beispielsweise Banken, verlangen einen zuverlässigen Nachweis der Erbfolge durch eine öffentliche Urkunde. Dies ist in Deutschland grundsätzlich der Erbschein. Mit diesem kann der Erbe sich als solcher legitimieren, wenn er beispielsweise eine Immobilie oder ein Nachlasskonto auf sich umzuschreiben lassen möchte.