Rechte und Pflichten des Handelsvertreters
Die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters sind in den §§ 84 ff. ausdrücklich geregelt oder ergeben sich aus diesen. Sie können vertraglich ergänzt und erweitert, aber auch beschränkt werden, soweit die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend sind.
Von zentraler Bedeutung sind die Provisionsansprüche des Handelsvertreters nach §§ 87 ff. HGB, die damit verbundenen Kontrollrechte sowie der Anspruch auf Handelsvertreterausgleich bei Beendigung des Handelsvertretervertrages. Dem steht gegenüber, dass der Handelsvertreter seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen hat (§ 86 Abs. 3 HGB).


