Rechte und Pflichten des Handelsvertreters
Die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters sind in den §§ 84 ff. entweder ausdrücklich geregelt oder leiten sich daraus ab. Sie können vertraglich ergänzt und erweitert, aber auch beschränkt werden, soweit die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend sind.
Von zentraler Bedeutung sind die Rechte des Handelsvertreters auf Provision nach den §§ 87 ff. HGB, die diesbezüglichen Kontrollrechte sowie der Anspruch auf Handelsvertreterausgleich am Ende eines Vertretervertrags. Dem steht gegenüber, dass der Handelsvertreter die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen hat (§ 86 Abs. 3 HGB).