Selbst wenn ein handschriftliches Testament formell korrekt verfasst wurde, kann es dennoch ungültig sein, wenn der Verfasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig war. Die Testierfähigkeit bezieht sich darauf, ob der Verfasser die Tragweite seiner Erklärung versteht und ob er in der Lage ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von äußeren Einflüssen auszudrücken.
Eine mangelnde Testierfähigkeit kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein.
- Eine Demenzerkrankung,
- eine schwere psychische Störung
- oder eine geistige Behinderung können dazu führen, dass der Verfasser nicht testierfähig ist.
- Auch wenn der Verfasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand
- oder sich in einer akuten psychischen Krise befand,
kann dies seine Testierfähigkeit beeinträchtigen.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jede Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten automatisch zur mangelnden Testierfähigkeit führt. Vielmehr muss jeder Einzelfall genau geprüft werden, um zu beurteilen, ob der Verfasser im Moment der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht. Wenn Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen, kann es ratsam sein, ein ärztliches Gutachten einzuholen, um Klarheit zu schaffen.
Wenn das handschriftliche Testament aufgrund einer mangelnden Testierfähigkeit des Verfassers ungültig ist, kommt es darauf an, welche Beweise dafür vorliegen.