Handelsvertretervertrag
Die rechtliche Beziehung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer wird vertraglich und zum Teil abweichend zu den §§ 84 ff. HGB geregelt.
Die Vertragsparteien haben mehr oder weniger klare Vorstellungen von den wirtschaftlichen Zielen, die sie mit dem zu schließenden Vertrag verfolgen wollen. Hinzu kommen Erfahrungen, die Anlass zum Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen im Vertrag geben.
Beiden Parteien ist daher zu empfehlen, eine gut ausformulierte individuelle Vertragsgrundlage durch ausführliche gemeinsam Gespräche vorzubereiten. Dazu geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick sowie eine Checkliste zur Vorbereitung.