Pflichtteilsstrafklauseln
Pflichtteilsstrafklauseln haben insbesondere beim gemeinschaftlichen Testament eine zentrale Bedeutung: Die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung der Ehegatten bedeutet gleichzeitig eine Enterbung der Kinder für den ersten Erbfall.
Besteht der Nachlass beispielsweise überwiegend aus einer Immobilie, führen die durch die Enterbung entstehenden Pflichtteilsansprüche der Kinder unter Umständen zu Liquiditätsproblemen mit der Folge, dass das Haus verkauft werden muss, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Dem überlebenden Ehegatten kann damit die Lebensgrundlage für den Alters- und Pflegefall entzogen werden. Die Eltern sollten deshalb noch zu Lebzeiten versuchen, mit den Kindern einen Pflichtteilsverzicht, gegebenenfalls gegen Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines notariell zu beurkundenden Vertrages, zu vereinbaren.
Sind die Kinder nicht bereit, auf ihren Pflichtteil zu verzichten, sollten sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln in das Testament aufgenommen werden. Abhängig von ihrer Ausgestaltung können diese Pflichtteilsstrafklauseln neben ihrer Abschreckungsfunktion auch einen Zuteilungs- oder Belohnungscharakter haben.