Erbfall mit Auslandsbezug – Rechtliches, Informationen und Tipps
Es kommt immer häufiger zu Erbfällen, die mit einer ausländischen Rechtsordnung in Berührung kommen. Hintergrund hierfür ist, dass immer mehr deutsche Staatsangehörige ein Feriendomizil oder andere Immobilien im Ausland besitzen. Ausländisches Erbrecht kann auch dann zur Anwendung kommen, wenn ein ausländischer, in der Bundesrepublik Deutschland lebender Mitbürger verstirbt oder ein deutscher Staatsbürger seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und dort zu Tode kommt.
In solchen Fällen kann sich eine weitere rechtliche Fragestellung ergeben, wenn der Erblasser mit einem nicht-deutschen Ehepartner verheiratet war oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde, nämlich die, nach welcher Rechtsordnung die Ehe und deren Rechtsfolgen bei Tod eines Ehegatten beurteilt werden.
Wir informieren Sie in diesem Beitrag ausführlich über den Erbfall mit Auslandsbezug und erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.