Es bestehen zwei Grundformen des Unternehmenskaufs:
Bei einem Share Deal wird eine Beteiligung an der Zielgesellschaft erworben. Gekauft werden damit Anteile der Unternehmensträgers, der die Wirtschaftsgüter hält. Von einem Unternehmenskauf kann man natürlich erst ab einer signifikanten Beteiligung sprechen. In der Regel wird erst eine Beteiligung ab 75% der Gesellschaftsanteile als ein Unternehmenskauf bezeichnet.
Bei einem Asset Deal wird nicht der Rechtsträger oder eine Beteiligung daran, sondern die einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens erworben. So zum Beispiel alle Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten, Maschinen, Patente etc.
Während der Asset Deal bei jeglichen Unternehmensformen möglich ist, kommt ein Share Deal nur dann in Betracht, wenn Gesellschaftsanteile an die Gesellschafter ausgegeben sind. Bei den meisten Rechtsformen ist das der Fall. So bspw. bei den Kapital- und Personengesellschaften. Ein Einzelunternehmen kann jedoch nur mittels eines Asset Deals erworben werden, wenn es nicht vorher in eine Gesellschaft umgewandelt worden ist.
Ob nun der Weg eines Asset Deals oder eines Share Deals gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab, die im Vorfeld der Transaktion sorgfältig geprüft werden sollten. Beispielsweise wird man bei einem Unternehmenskauf in der Krise eher auf einen Asset Deal setzen, weil der Käufer bei einem Share Deal für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und auch damit auch eine etwaige Insolvenz im Blick behalten muss. Ein Asset Deal kann z.B. auch genutzt werden, um in einem sog. Step Up Abschreibungsvolumen zu schaffen und um Steuerlasten für den Käufer zu reduzieren.
Asset Deals sind allerdings vertraglich deutlich komplexer, weil die relevanten Kaufgegenstände vertraglich im Detail erfasst werden müssen und dies insbesondere bei Immaterialgütern eine Herausforderung darstellt. Zudem bedarf die Übertragung von Verträgen der Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte sind hierbei zu beachten. Aus diesen Gründen wird häufig ein Share Deal gewählt, der vertraglich zu Vereinfachungen führt, da hiermit ein Paket gekauft wird, das schon sämtliche Güter und Verträge oder Teile davon beinhaltet. Eine Herausforderung ist hier die Absicherung des Unternehmenskäufers vor Haftungsrisiken.
Hier ist die Expertise erfahrener Juristen sowohl im Rahmen einer gründlichen Due Diligence als auch bei der Vertrags- und Kaufpreisgestaltung gefragt.