Handelsvertretervertrag mit Auslandsbezug
Sind Unternehmer und Handelsvertreter in unterschiedlichen Ländern ansässig, kommt es darauf an, welches Recht für die Klärung von Ansprüchen anwendbar ist und an welchem Ort gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren (Gerichtsstand) durchzuführen ist.
Je nachdem, nach welchem Recht über Streitigkeiten der Vertriebspartner zu entscheiden ist, können sehr unterschiedliche rechtliche Ergebnisse und nachteilige wirtschaftliche Folgen entstehen, die noch bei Abschluss des Vertrages nicht erkennbar waren. Manche Rechtsordnungen sehen zum Teil Ansprüche wie z. B. den Handelsvertreterausgleich nicht vor oder weichen zum Teil gravierend von im Inland üblichen Ansprüchen ab.
Zudem ist bei Prozessen im Ausland mit hohen Reise- und Verfahrenskosten zu rechnen. Daneben dauern Verfahren in manchen Ländern häufig sehr viel länger, als in Deutschland.
Nachfolgend informieren wir Sie über wesentliche Fragen zu Vertriebsverträgen mit Auslandsbezug, die Rechtswahl und den Gerichtsstand.