Pflichtteilsentziehung – Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?
Wer enge Angehörige – etwa ein Kind – enterbt, kann ihnen den Pflichtteil in aller Regel nicht verwehren. Dieser Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass ist gesetzlich geschützt. Nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt das Gesetz, auch den Pflichtteil zu entziehen.
Voraussetzung ist, dass schweres Fehlverhalten vorliegt – etwa ein tätlicher Angriff auf den Erblasser oder eine vorsätzliche Straftat. Doch selbst dann reicht eine pauschale Formulierung im Testament nicht aus: Die Pflichtteilsentziehung muss konkret und rechtlich sauber begründet sein.









