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Erbrecht bei unverheirateten Paaren

Nichteheliche Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht beim Tod des Partners. Dies gilt selbst dann, wenn die Lebensgemeinschaft dauerhaft bestanden oder ein Partner den anderen jahrelang gepflegt hat. Von den Gerichten ist lediglich anerkannt, dass der Partner ohne Trauschein für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erbfall die mit dem Verstorbenen gemeinsam genutzte Wohnung und den Haushalt weiter nutzen darf. Nach dieser Schonfrist muss er damit rechnen, dass die Erben ihn buchstäblich „vor die Tür setzen“.

Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht

Zur wirtschaftlichen Absicherung im Todesfall ist zwingend eine letztwillige Verfügung zugunsten des Lebenspartners notwendig.

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Gesetzliche Erbfolge

Unter einer Erbfolge versteht man die Bestimmung der Person oder der Personen, die das Vermögen eines Verstorbenen erhalten.

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