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Erbschaftsteuererklärung – Fristen, Inhalt und Tipps

Der Erwerb von Todes wegen kann der Erbschaftsteuer unterliegen. Der oder die Erwerber müssen den Erwerb anzeigen und werden in der Regel vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen und Hilfestellungen zum Thema, um Sie durch den Prozess der Erbschaftsteuererklärung zu führen und Ihnen dabei zu helfen, mögliche Fehler und Unklarheiten zu vermeiden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbschaftsteuererklärung ist erforderlich, wenn der Steuerpflichtige hierzu aufgefordert wird. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Wert des von Todes wegen erworbenen Vermögens die gesetzlichen Freibeträge nach Berücksichtigung der sonstigen steuerreduzierenden Faktoren voraussichtlich übersteigt.
  • Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten verschiedene Steuersätze und Freibeträge.
  • Innerhalb der Freibeträge müssen auch Schenkungen berücksichtigt werden, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall vom Erblasser an den Erwerber getätigt wurden.
  • Besondere Regelungen und Freibeträge können für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften gelten.
  • Auch der Erwerb des selbst genutzten Familienheims ist unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert.
  • Die Erbschaftsteuererklärung sollte sorgfältig und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Wann ist eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich?

Wenn durch einen Erbfall Vermögen übergeht, kann hierauf eine Erbschaftsteuer anfallen und eine Erbschaftsteuererklärung angefordert werden gem. § 31 ErbStG.

Eine Erbschaftsteuer kann erhoben werden, wenn der Wert der von Todes wegen erworbenen Vermögenswerte die Freibeträge übersteigt, die von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängen. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 EUR, Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn deren Eltern vorverstorben sind, einen Freibetrag von 400.000 EUR und Enkelkinder, wenn deren Eltern noch leben 200.000 EUR. Für entferntere Verwandte oder Bekannte gelten geringere Freibeträge.

Die Erbschaftsteuer betrifft nicht nur direkte Erbschaften, sondern auch den Erwerb durch eine Schenkung auf den Todesfall sowie jeden sonstigen Erwerb von Todes wegen, bspw. aus Vermächtnissen (§ 3 ErbStG) oder dem geltend gemachten Pflichtteil. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften können Verschonungsregelungen zu einer teilweisen oder vollständigen Steuerfreiheit führen.

Um zu ermitteln, ob eine Erbschaftsteuer anfällt und ob somit voraussichtlich auch eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich wird, ist der Nachlasswert unter Berücksichtigung von sachlichen Steuerreduzierungen zu ermitteln. Von diesem Wert sind zudem alle Nachlassverbindlichkeiten und Schulden des Erblassers in Abzug zu bringen. Anschließend sind anwendbare Freibeträge zu subtrahieren. Anhand des durch diese Berechnung erlangten Wertes ist mittels der einschlägigen Steuerklasse der darauf anfallende Steuersatz zu ermitteln. Der den Freibetrag übersteigende Teil unterliegt der Steuerpflicht.

Erbschaftsteuererklärung? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Unsicher, ob Sie eine Erbschaftsteuererklärung einreichen müssen und welche Schritte Sie durchführen müssen? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung und unsere Fachanwälte für Erbrecht helfen Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen.

Fristen und Zuständigkeiten

Die Frist zur Anzeige des Erbfalls beim zuständigen Finanzamt beträgt in der Regel drei Monate ab Kenntnis des Erbfalls, § 30 ErbStG. Von dieser Anzeigepflicht ist der Erwerber befreit, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen (in der Regel im Testament) beruht und das Verhältnis zum Erben unzweifelhaft ist. Denn dieser Erwerb wird dem Finanzamt bereits vom Nachlassgericht mitgeteilt.

Achtung: Diese Befreiung gilt nicht sobald Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und Auslandsvermögen zum Erwerb gehören. Dann bleibt der Erbe meldepflichtig.

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die meisten Bundesländern, bspw. Bayern, haben zentrale Zuständigkeiten bestimmt, so dass nicht jedes Finanzamt für die Erbschaftsteuer zuständig ist.

Expertentipp vom Fachanwalt für Erbrech

Wenn Sie bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung sich professioneller Hilfe bedienen wollen, dann ist es regelmäßig sinnvoll, dass bereits die Anzeige durch den jeweiligen Berater vorgenommen wird. Hier kann bereits das Finanzamt geführt werden und auch bereits auf die Abgabefrist Einfluss genommen werden. Sollten Sie dies wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Sobald das Finanzamt Kenntnis vom Erwerb erlangt hat, kann es jeden Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Die Frist, die das Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung einräumen muss, ist eher großzügig bemessen und beträgt mindestens einen Monat. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt jedoch eine Verlängerung der Frist gewähren, insbesondere wenn die Ermittlung des Nachlassvermögens oder die Abwicklung der Erbschaft einen längeren Zeitraum erfordert.

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Expertentipp vom Fachanwalt für Erbrecht

Die gesetzlich vorgegebene Mindestfrist zur Abgabe der Steuererklärung von einem Monat reicht meist bei weitem nicht aus, um den Nachlass ordnungsgemäß zu sichten, zu bewerten und die Erklärung abzugeben. Gerade wenn Auslandsvermögen oder Betriebsvermögen betroffen ist, bedarf es umfangreicher Recherchen und Ermittlungen. Aus diesem Grunde ist meist eine ausgiebige Fristverlängerung nötig, die erfahrungsgemäß seitens der Finanzämter auch verständnisvoll und großzügig gewährt wird, insbesondere wenn der Erwerber anwaltlich vertreten ist und das Finanzamt das Gefühl hat, dass alles in „geordneten Bahnen“ läuft.

Wie gehen Sie Schritt für Schritt bei der Erbschaftsteuererklärung vor?

Um die Erbschaftsteuererklärung korrekt auszufüllen und den voraussichtlichen steuerpflichtigen Erwerb zu ermitteln, sind insbesondere die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Ermittlung des Nachlassvermögens: Zunächst sollten Sie alle Vermögenswerte des Erblassers erfassen, wie z. B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck und andere Vermögensgegenstände. Wertbildende Faktoren sind hierbei anzugeben. Außerdem sind lebzeitige Übertragungen, bspw. Schenkungen des Verstorbenen an den Erwerber, zu nennen, sofern diese nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Hier kann eine bereits erhobene Schenkungssteuer in Abzug gebracht werden.
  2. Insbesondere Grundvermögen ist korrekt zu deklarieren. Neben einer Erbschafsteuererklärung ist hier auch eine Feststellungserklärung einzureichen. Nicht nur für die eigene Liquiditätsplanung, sondern auch für die Steuererhebung kann es sehr lohnenswert sein, die steuerliche Bewertung in professionelle Hände zu geben. Gerade bei strittigen Fragen, kann dies den Ausschlag geben. Die Wertermittlung von Immobilien für die Steuerberechnung erfolgt über das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren nach dem Bewertungsgesetz. Im Rahmen dieser Verfahren gelten einige Besonderheiten. Diese sind insbesondere bei besonderer Bebauung teilweise sehr komplex.
  3. Ermittlung von Schulden und Lasten: Im nächsten Schritt sollten Sie sämtliche Schulden und finanziellen Verpflichtungen des Erblassers auflisten. Dazu gehören unter anderem Hypotheken, Kredite, Steuerschulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten. Vergessen Sie nicht, auch etwaige Beerdigungskosten und andere Nachlassverbindlichkeiten in die Berechnung einzubeziehen. Achtung: Auch die Beratungskosten bei der Erstellung der Steuererklärung können erwerbsgemindert geltend gemacht werden.
  4. Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs: Nachdem Sie das Nachlassvermögen und die Schulden ermittelt haben, ziehen Sie die Schulden vom Vermögen ab, um den tatsächlichen Nachlasswert zu berechnen.
  5. Anwendung der Freibeträge und Steuersätze: Je nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihnen unterschiedliche Freibeträge zur Verfügung. Ziehen Sie den entsprechenden Freibetrag von dem errechneten Nachlasswert ab. Wenden Sie anschließend den auf Sie zutreffenden Steuersatz auf den verbleibenden Betrag an. Die Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erwerbs.
  6. Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung: Wenn Sie zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werden und diese tatsächlich selbst abgeben wollen, verwenden Sie das offizielle Formular „Erklärung zur Erbschaftsteuer“ und füllen Sie dieses vollständig und korrekt aus. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen zu Vermögenswerten, Schulden, Freibeträgen und Steuersätzen an. Beachten Sie, dass Sie eventuell zusätzliche Anlagen beifügen müssen, etwa für Immobilienbewertungen oder Bankguthaben. Halten Sie sich an die Hinweise des Finanzamtes.
  7. Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt: Sobald Sie die Erbschaftsteuererklärung und alle erforderlichen Anlagen ausgefüllt haben, reichen Sie diese fristgerecht beim zuständigen Finanzamt ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege und Unterlagen beizufügen, um eventuellen Rückfragen und Verzögerungen vorzubeugen. Beachten Sie das Unterschriftserfordernis auf Erbschaft- und Feststellungserklärungen.

Gerade bei komplexeren Sachverhalten und Vermögenszusammensetzungen, sollte die Erbschafsteuererklärung professionell vorbereitet und erstellt werden. Hier stehen wir gerne zur Verfügung.

Häufige Fehler bei der Erbschaftsteuererklärung und wie man sie vermeidet

Bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung können verschiedene Fehler auftreten, die zu einer fehlerhaften Berechnung der Steuer oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Hier sind einige der häufigsten Fehler und Tipps, wie Sie sie vermeiden können:

Unzureichende Erfassung von Vermögenswerten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Vermögenswerte des Erblassers, wie Immobilien, Kontoguthaben, Wertpapiere, Kunstwerke oder Schmuck, vollständig und korrekt erfassen. Versäumnisse können zu einer falschen Berechnung der Erbschaftsteuer und seiner Steuerstraftat führen.

Fehlerhafte Bewertung von Immobilien: Die korrekte Bewertung von Immobilien ist entscheidend für die Berechnung der Erbschaftsteuer. Das Bewertungsrecht weist an verschiedenen Stellen Bewertungsspielräume auf. Insbesondere die tatsächliche Bebauung kann zu deutlichen Abschlägen führen. Durch eine professionelle steuerliche Bewertung durch einen Fachanwalt für Erbrecht, kann die Steuerlast regelmäßig deutlich reduziert werden.

Nichtberücksichtigung von Schenkungen: Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall von dem Erblasser an den Erwerber getätigt wurden, müssen bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt werden. Achten Sie darauf, diese Schenkungen korrekt in der Erklärung anzugeben, um die Steuerlast richtig zu berechnen. Insbesondere, wenn die Anzeige der Schenkung unterlassen wurde, ist dies zwingend umgehend nachzuholen.

Falsche Anwendung von Freibeträgen und Steuersätzen: Stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihren Verwandtschaftsgrad geltenden Freibeträge und Steuersätze korrekt anwenden. Die Anwendung eines ungeeigneten Freibetrags kann zu der Annahme einer zu hohen oder zu niedrigen Steuerforderung führen. Dies kann für ihre Liquiditätsplanung entscheidend sein.

Versäumte Fristen: Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb der gesetzten Frist eingereicht werden. Versäumte Fristen können zu Säumniszuschlägen oder Strafen und auch zu einer Schätzung führen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Fristen einhalten oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in der Erklärung: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Informationen in der Erbschaftsteuererklärung korrekt und vollständig angeben. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu einer falschen Berechnung der Steuer oder zu Nachforderungen oder gar Strafverfahren führen.

Fehlerfrei durch die Erbschaftsteuererklärung: Lassen Sie sich von einem Experten unterstützen!

Um diese Fehler bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung zu vermeiden, sollten Sie den gesamten Prozess sorgfältig planen und durchführen. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, die Unterstützung eines erfahrenen Erbrechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und die Erklärung korrekt und fristgerecht eingereicht wird.

Wie wird die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften berechnet?

Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften können Steuerprivilegierungen greifen. Das bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung möglich ist, um die Fortführung des Betriebs oder die Sicherung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und auch in Zukunft weiterhin erfüllt werden. Die Anwendung dieser Regelungen hängt zudem von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gesamtwert eines Großvermögens.

Wie werden Immobilien und andere Vermögenswerte für die Erbschaftsteuererklärung bewertet?

Bei Immobilien kann der Verkehrswert durch die Anwendung der Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz ermittelt werden, das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.

Wie kann ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Erbschaftsteuererklärung helfen?

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie bei den folgenden Schritten unterstützen:

  • Bei der Anzeige des steuerpflichtigen Erwerbs gegenüber dem zuständigen Finanzamt
  • Bei dem Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt
  • Die Ausarbeitung und Einreichung einer steueroptimierten Erbschaftsteuererklärung
  • Die anschließende Überprüfung des Steuerbescheids und das eventuelle Einspruchsverfahren erfolgen durch den eingearbeiteten Steuerexperten
  • Die Steuerlast kann durch Auswertungen vorab eingeschätzt und antizipiert werden
  • Eine umfangreiche Beratung um Fehler zu vermeiden und die Erbschaftssteuer rechtssicher abzuwickeln

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