Pflichten des Vertragshändlers
Die wesentlichen Pflichten von Vertragshändlern gegenüber dem Unternehmern sind gesetzlich nicht abschließend geregelt. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Vertragshändlerverträge daher möglichst genau festlegen, welche Vertriebs-, Berichts-, Lager-, Service- und Geheimhaltungspflichten bestehen.
Je nach Vertriebsstruktur, Einbindung in die Absatzorganisation und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertragshändlers können insbesondere die folgenden Pflichten relevant sein.
Auf dieser Seite erfahren Sie unter anderem:
- welche typischen Pflichten Vertragshändler übernehmen können,
- welche Bedeutung Absatzförderung und Berichterstattung haben,
- wann Mindestabnahme-, Lager- oder Servicepflichten vereinbart werden,
- welche kartellrechtlichen Grenzen bei Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten sind,
- warum Geschäftsgeheimnisse vertraglich und organisatorisch geschützt werden sollten.


