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Schiedsgerichtsklausel

Der Erblasser kann für den Fall eines Streits unter den Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmern durch testamentarische Anordnung eines Schiedsverfahrens Vorsorge treffen. Solche Verfahren können, im Gegensatz zu Prozessen vor den Zivilgerichten, oft schneller beendet werden. Darüber hinaus haben Schiedssprüche einer Schiedsinstanz oft eine höhere Akzeptanz unter den Beteiligten als ein erstrittenes Gerichtsurteil. Das setzt allerdings voraus, dass das Schiedsgericht von Erbrechtspezialisten besetzt ist, die sich im Erbrecht hervorragend auskennen.

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Aufgelöst wird die Erbengemeinschaft erst mit der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Testamentsvollstreckung

Ist innerhalb einer Erbengemeinschaft mit Streitigkeiten zu rechnen, kann der Erblasser diese wirksam durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung verhindern.

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