Eintragung des Erben im Grundbuch
Mit Beschluss vom 15.12.2015, 34 Wx 334/15 Kost, BeckRS 2016, 01571 hat das OLG München entschieden, dass die gebührenrechtliche Privilegierung für die Eintragung von Erben im Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Tode des Erblassers auch zugunsten von Erben gilt, die infolge der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses im Grundbuch eingetragen werden.