Berliner Testament & Behindertentestament
In der Entscheidung des Sozialgerichts Mainz, Urteil vom 23.08.2016 – S 4 AS 921/15 hatte das Gericht die Frage zu entscheiden, in wie weit ein Hilfebedürftiger nach dem SGB II seinen Pflichtteil gemäß § 2303 Abs. 1 BGB geltend machen muss, mit der Folge, dass er bei Weigerung keinen Anspruch gegen den staatlichen Hilfeträger hat.
