Aktuelles aus unserer Kanzlei für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Vertriebsrecht

Erbengemeinschaft – Auskunftspflichten

Einzelne Miterben haben häufig wegen besonderer Sachnähe zum Nachlassvermögen ein „Monopolwissen”, während andere als Folge eines Informationsdefizits den Nachlass weder effektiv verwalten noch zügig zur Teilung bringen können. Sie sind deshalb dringend auf Auskunftsrechte angewiesen.

Zulässige Formulierungen

In der Entscheidung vom 10.04.2014 – 2 AZR 647/13 – hat das BAG zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine Kündigung zum „vorsorglich nächst möglichen Termin“ zulässig ist. Der Arbeitnehmer war seit Juli 2000 bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah eine Kündigungsmöglichkeit mit vier Wochen zum Quartal vor und verwies dabei auf einschlägige Tarifverträge.

Vertragliches Abwerbeverbot

Der BGH (Urteil vom 30.04.2014 – I ZR 245/12) hat sich mit einer Abwerbeklausel in einer Kooperationsvereinbarung über den Vertrieb zwischen zwei Unternehmen befasst. Danach haben sich die Vertragsparteien unter Vertragsstrafe verpflichtet, „während sowie bis drei Jahre nach Beendigung dieses Vertrags keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben.

Gebührenbefreiung im Grundbuch

Nach Anm. I zu Nr. 14110 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird für die Eintragung von Erben eines eingetragenen, verstorbenen Eigentümers vom Grundbuchamt keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird.

Unverbindliche Wettbewerbsklausel

In Arbeitsverträgen von Vertriebsmanagern im Führungsbereich von Unternehmen sind nicht selten Wettbewerbsklauseln enthalten, mit denen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgelegt wird. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schränkt die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers durch Untersagung der Konkurrenz für eine bestimmte Zeit (max. 2 Jahre) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein.

Handelsvertreter & Scheinselbstständigkeit

Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Bindung Arbeitgeber an Ziele und Berechnungsmethode

Zielvereinbarungen enthalten regelmäßig neben individuellen Zielen auch Unternehmensziele, bei deren Erreichung den betroffenen Arbeitnehmern ein Zielbonus gewährt wird. Die Erreichung der individuellen Ziele ist für Arbeitnehmer eher nachvollziehbar.

Bewegliche Gegenstände & Erbauseinandersetzung

Die Verwertung eines einzelnen beweglichen Nachlassgegenstandes durch Pfandverkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung setzt bei ungeteilter Erbengemeinschaft das Einverständnis aller Miterben voraus. So das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 22. 11. 2013 – 4 VA 1939/13; ErbR 2014, 80 = ZErb 2014,62.

Grenzüberschreitende Tätigkeit – Handelsvertreter

In einem vom OLG Oldenburg zu entscheidenden Fall war ein Handelsvertreter im Verkaufsgebiet Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Slowenien tätig und hat Ansprüche auf Buchauszug und Handelsvertreterausgleich geltend gemacht. Streitfrage war u. a, welches Gericht für die Entscheidung hierüber zuständig war.

Testamentsvollstreckung & In-sich-Geschäft

Ein Erblasser hat die Möglichkeit, durch Testament einen Nachlassgegenstand (wie z.B. ein Grundstück) einer Person, die nicht zum Kreis der testamentarischen Erben gehört, im Wege des Vermächtnisses zuzuwenden. Die Erfüllung dieses Vermächtnisses (bei Grundstücken also in Form der Übereignung und Eintragung im Grundbuch) muss der Vermächtnisnehmer vom testamentarischen Erben einfordern.