Erbengemeinschaft – Auskunftspflichten
Einzelne Miterben haben häufig wegen besonderer Sachnähe zum Nachlassvermögen ein „Monopolwissen”, während andere als Folge eines Informationsdefizits den Nachlass weder effektiv verwalten noch zügig zur Teilung bringen können. Sie sind deshalb dringend auf Auskunftsrechte angewiesen.
