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Gebührenbefreiung im Grundbuch

Nach Anm. I zu Nr. 14110 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird für die Eintragung von Erben eines eingetragenen, verstorbenen Eigentümers vom Grundbuchamt keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird.

Unverbindliche Wettbewerbsklausel

In Arbeitsverträgen von Vertriebsmanagern im Führungsbereich von Unternehmen sind nicht selten Wettbewerbsklauseln enthalten, mit denen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot festgelegt wird. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schränkt die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers durch Untersagung der Konkurrenz für eine bestimmte Zeit (max. 2 Jahre) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein.

Handelsvertreter & Scheinselbstständigkeit

Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Testamentsvollstreckung & In-sich-Geschäft

Ein Erblasser hat die Möglichkeit, durch Testament einen Nachlassgegenstand (wie z.B. ein Grundstück) einer Person, die nicht zum Kreis der testamentarischen Erben gehört, im Wege des Vermächtnisses zuzuwenden. Die Erfüllung dieses Vermächtnisses (bei Grundstücken also in Form der Übereignung und Eintragung im Grundbuch) muss der Vermächtnisnehmer vom testamentarischen Erben einfordern.

Einstandszahlung mit Handelsvertreterausgleich

In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschiedenen Fall hat ein Handelsvertreter für die Überlassung eines Kundenstammes mit dem Unternehmen eine Einstandszahlung vereinbart, die beim Ausscheiden des Handelsvertreters mit einem dann etwa bestehenden Anspruch auf Handelsvertreterausgleich verrechnet werden sollte (Urteil vom 30.8.2013 – l U161/12-52).

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