Gebührenbefreiung im Grundbuch
Nach Anm. I zu Nr. 14110 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird für die Eintragung von Erben eines eingetragenen, verstorbenen Eigentümers vom Grundbuchamt keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird.