Rückzahlungspflicht Garantieprovision Handelsvertreter
Eine unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit zulasten des Handelsvertreters liegt nach § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB dann vor, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, die Vertragsbeendigung erschwerende finanzielle Nachteile geknüpft werden.