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Berliner Testament & Behindertentestament

In der Entscheidung des Sozialgerichts Mainz, Urteil vom 23.08.2016 – S 4 AS 921/15 hatte das Gericht die Frage zu entscheiden, in wie weit ein Hilfebedürftiger nach dem SGB II seinen Pflichtteil gemäß § 2303 Abs. 1 BGB geltend machen muss, mit der Folge, dass er bei Weigerung keinen Anspruch gegen den staatlichen Hilfeträger hat.

Pflichtteilsergänzung & Wohnrecht

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist es üblich, dass bei Übertragungen von Immobilien sich der spätere Erblasser entweder den Nießbrauch an der Immobilie vorbehält oder sich ein Wohnrecht einräumen lässt. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt ist seit langem anerkannt, dass die Abschmelzungsfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch erst mit dem Tod beginnt.

Anfechtung eines Testaments

Die nach § 2079 S. 1 BGB wirksam erklärte Anfechtung hat grundsätzlich die Nichtigkeit der gesamten letztwilligen Verfügung zur Folge. Einzelne Verfügungen bleiben nur dann wirksam, wenn nach § 2079 S. 2 BGB positiv feststellbar ist, dass sie der Erblasser so auch getroffen hätte, falls er zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung Kenntnis von dem weiteren Pflichtteilsberechtigten gehabt hätte.

Eintragung des Erben im Grundbuch

Mit Beschluss vom 15.12.2015, 34 Wx 334/15 Kost, BeckRS 2016, 01571 hat das OLG München entschieden, dass die gebührenrechtliche Privilegierung für die Eintragung von Erben im Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Tode des Erblassers auch zugunsten von Erben gilt, die infolge der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses im Grundbuch eingetragen werden.

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