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Ausschlagungsfrist Erbe bei Auslandsaufenthalt

Niemand ist gezwungen ein Erbe anzunehmen. Das Erbe kann angenommen werden, es kann aber auch ausgeschlagen werden. Damit nicht ein ewiger Schwebezustand eintritt, hat der Gesetzgeber in § 1944 Abs. 1 BGB eine sehr kurze Ausschlagungsfrist von sechs Wochen nach Kenntnis von Anfall und Grund der Berufung bestimmt.

Notarielles Nachlassverzeichnis – Verjährung

Pflichtteilsberechtigte haben gegenüber dem Erben gemäß § 2314 BGB einen Auskunftsanspruch bezüglich der beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten. Auf Verlangen muss der Erbe den Pflichtteilsberechtigten auch Auskunft über Schenkungen des Erblassers erteilen. Zur Erfüllung dieses Auskunftsanspruchs hat der Erbe ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.

Stufenklage, Buchauszug, Verjährung

Ein Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs ist ein Hilfsanspruch der in Zusammenhang mit einem Provisionsanspruch steht. Diese Hilfsanspruch besteht dann nicht mehr, wenn der Hauptanspruch auf Provision, über den der Buchauszug Auskunft geben soll, bereits verjährt ist. Von Bedeutung sind daher der Lauf der Verjährungsfrist und der Verjährungsbeginn.

Auskunftsanspruch unter Miterben

Miterben, die vom Erblasser noch zu Lebzeiten Zuwendungen erhalten haben, müssen sich diese nur dann auf den Erbteil anrechnen lassen, wenn eine Ausgleichungspflicht gem. § 2050 BGB gegeben ist. Nach § 2057 BGB sind Miterben untereinander zur Auskunft über alle Zuwendungen verpflichtet, die nach den Vorschriften der §§ 2050 bis 2053 BGB ausgleichungspflichtig sein könnten.

Erbscheinsantrag durch Betreuer

Der Antragsteller eines Erbscheinsantrages hat gemäß § 352 Abs. 3 FamFG die Richtigkeit seiner in dem Erbscheinsantrag gemachten Angaben an Eides statt zu versichern, bzw. zu versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was seinen Angaben entgegensteht. Grundsätzlich wird diese eidesstattliche Versicherung von dem Erben oder Miterben, der den Erbschein beantragt verlangt.

Handelsvertreter, Schadensersatz, unberechtigte Kündigung

Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags ist nur dann berechtigt, wenn sie sich auf einen wichtigen Grund stützen kann und in der Regel zuvor eine einschlägige Abmahnung über einen anderen als den Kündigungssachverhalt erteilt worden sein. Nur dann kann in der Regel die spätere außerordentliche Kündigung wirksam sein.

Testament – Zuwendung von Einzelgegenständen

Die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis bereitet dann Probleme, wenn der Erblasser einer oder mehreren Personen Einzelgegenstände zugewendet hat. Ein Rückgriff auf die Regelung des § 2087 BGB schafft in der Praxis selten Klarheit, da diese Bestimmung die Unterscheidung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis nur unvollständig regelt.

Handelsvertreter, Buchauszug, Verjährung

Die Verjährung von Ansprüchen des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges ist kenntnisabhängig. Mit seiner Entscheidung vom 3.8.2017 (Az.: VII ZR 32/17) hat der BGH nun auch die bislang streitige Frage geklärt, wann die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erteilung des Buchauszuges beginnt.

Erbrechtsnachweis ohne Erbschein

Erben stehen nach Eintritt des Erbfalls immer wieder vor dem Problem, wie sie ihr Erbrecht (z.B. gegenüber Banken des Verstorbenen) nachweisen. Der pauschale Rat eines Notars, einen Erbschein zu beantragen, obwohl dieser im konkreten Fall nicht erforderlich ist, kann dazu führen, dass dessen wegfällt.

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