Erbteil verkaufen: Wann ist es sinnvoll und was gilt es zu beachten?
In einer Erbengemeinschaft kann der einzelne Erbe nicht über einzelne Nachlassgegenstände verfügen, wenn nicht sämtliche Miterben zustimmen. Er kann allerdings über sein gesamtes Erbe oder seinen Erbteil verfügen. Besonders in Situationen, in denen der erbrechtliche Erwerb mit anderen Erben geteilt wird, kann es oft viele Jahre dauern, bis die Erbengemeinschaft aufgelöst ist. In solchen Fällen kann der Verkauf des eigenen Erbteils den schnellsten Weg darstellen, das Erbe in liquide Mittel umzuwandeln. Der aus dem Verkauf des Erbteils gewonnene Erlös unterliegt dann nicht mehr der Erbengemeinschaft und kann dann wieder in andere Anlageklassen oder Vermögenswerte investiert werden. Auf diese Weise kann das Vermögen diversifiziert werden.
Durch ein solchen Verkauf kann die persönliche Haftung des Erben für etwaige Schulden oder Verpflichtungen durch den Erbfall vermieden werden. In einigen Fällen können auch Familienvereinbarungen oder persönliche Präferenzen den Verkauf eines Erbteils sinnvoll machen, um die Vermögensverteilung oder andere finanzielle Ziele zu erreichen. Diesem Beitrag können Sie entnehmen, welche Anforderungen der Erbteilverkauf voraussetzt, welche Vor- und Nachteile er mit sich bringt und welche Alternativen bestehen.