Übertragung der Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs
Sehr oft möchte ein Schenker die verschenkte Immobilie noch selber bis seinem Tode nutzen. Die bekannteste Gestaltung dazu ist der Nießbrauch, der dem Übertragenden alle Nutzungen der Sache ermöglicht. Immobilie beispielsweise kann ein Nießbraucher nicht nur selber bewohnen, sondern (anders als ein bloßer Wohnrechtsinhaber) auch vermieten.
Behält sich ein Schenker einen Nießbrauch vor, führt dies zu einer Reduzierung der Steuer, da der Wert des Nießbrauchs von dem Wert der Immobilie abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag der Besteuerung unterliegt.