Steueroptimierte Zuwendungen an Kinder
Aufgrund des Steuerfreibetrages der Kinder von 400.000 € ist es bei einem Großteil aller Familien möglich, das gesamte Familienvermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen. Dies gelingt jedoch nicht, wenn eine Übertragung beispielsweise nur an ein Kind erfolgen soll und/oder es sich um ein größeres Vermögen handelt. In einem solchen Fall empfiehlt sich die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation frühzeitig zu planen und gegebenenfalls durch wiederholte, lebzeitige Übertragungen steueroptimiert zu gestalten.