✉ Kontakt

Was erben Kinder aus erster Ehe?

Alle Kinder eines Erblassers zählen zu den sogenannten Erben erster Ordnung. Das bedeutet, dass alle Kinder eines Erblassers – unabhängig davon, ob es sich um uneheliche Kinder, um Kinder aus erster Ehe oder um Kinder aus zweiter oder dritter Ehe usw. oder Adoptivkinder handelt – Erbansprüche haben.

Autor dieser Seite:

Wie viel erben Kinder aus erster Ehe bei der gesetzlichen Erbfolge?

Wie viel Nachkommen aus erster Ehe erben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Erblasser ein Testament bzw. eine letztwillige Verfügung von Todes wegen errichtet, kann er selbst bestimmen, welchen Teil des Nachlasses er seinen Kindern vererben möchte. Er muss lediglich die Pflichtteilsansprüche seiner Nachkommen beachten, sofern er diese ganz oder teilweise enterben möchte und somit den Anspruch auf den Pflichtteil auslöst.

Hat ein Erblasser kein Testament aufgesetzt, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Wie viel Kinder aus erster Ehe dann erben, ist maßgeblich von der Anzahl der Kinder und von dem Vorhandensein eines Ehepartners abhängig. Ohne Testament erben Kinder entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. Bei mehreren Kindern wird der Nachlass zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt.

Wir sind mehrfach ausgezeichnet – und Sie in besten Händen

Beim Vererben sollte man nichts dem Zufall überlassen. Weil wir das so sehen und alles für die Zufriedenheit unserer Mandanten tun, wurden wir mehrfach für unsere exzellente Arbeit ausgezeichnet. Vertrauen auch Sie den Experten in Sachen Erbrecht.

FOCUS - Top Rechtsanwalt 2024

Beste Anwaltskanzleien Erbrecht - Advocatio Rechtsanwälte 2024

Erfahrungen & Bewertungen zu Advocatio - Erbrecht & Vertriebsrecht München

Eheleute haben gemeinsame Kinder und Kinder aus erster Ehe

Haben Eheleute sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus erster Ehe, haben alle Kinder das Recht auf den gesetzlichen Erbteil, wenn ihr leiblicher Elternteil verstirbt.

Beispiel: Klaus und Karin haben den gemeinsamen Sohn Benjamin. Klaus hat eine Tochter (Sofia) aus erster Ehe, Karin hat einen Sohn (Christian) aus erster Ehe. Verstirbt Klaus, erhalten Benjamin und Sofia ihren gesetzlichen Erbteil. Christian geht leer aus.

Verstirbt Karin, erhalten Benjamin und Christian ihren gesetzlichen Erbteil. Sofia erhält nichts. Allerdings beerben sich Ehepartner untereinander ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen oder letztwilligen Erbfolge, so dass sich zumindest ein Teil des Vermögens beim überlebenden Ehepartner akkumuliert. Stirbt dann auch dieser Ehepartner, partizipieren dessen Kinder mittelbar an dem Vermögen des Erstversterbenden.

Eheleute haben keine gemeinsamen Kinder, aber beide Kinder aus erster Ehe

Sind keine gemeinsamen Kinder, sondern lediglich Kinder aus erster Ehe der Partner vorhanden, erben erneut die Kinder, deren leiblicher Elternteil verstirbt.

Beispiel: Klaus und Karin haben keine gemeinsamen Kinder. Klaus bringt die beiden Kinder Luisa und Lukas mit in die Ehe, Karin die Tochter Anna. Verstirbt Karin, so erhält Anna ihren gesetzlichen Erbteil, die Kinder von Klaus erhalten nichts.

Verstirbt Klaus, so erben Luisa und Lukas ihren gesetzlichen Erbteil, während Anna nichts erhält.

Eheleute haben keine gemeinsamen Kinder, aber ein Ehepartner hat Kinder aus erster Ehe

Nehmen wir an, Klaus hat kein Kind und Karin hat die zwei Söhne Max und Michael aus erster Ehe. Verstirbt Klaus, wird er von seiner Ehefrau, sowie unter Umständen von sonstigen entfernteren Verwandten, beerbt.

Wie kann die zweite Ehefrau abgesichert werden?

In Fällen, in denen Eheleute keine gemeinsamen Kinder haben und nur einer der Ehepartner Kinder aus einer früheren Ehe mitbringt, stellt sich oft die Frage, wie die zweite Ehefrau abgesichert werden kann. Hier können testamentarische Verfügungen helfen, um sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner nicht unversorgt bleibt. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht kann hierbei beratend zur Seite stehen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder und Ehepartner im Falle Ihres Ablebens abgesichert sind: Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung.

Wer erbt ohne Kinder?

Wenn der Erblasser keine Kinder hat, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall erbt der Ehepartner einen Teil des Nachlasses: Die Hälfte des Nachlasses, wenn Eltern oder Geschwister des Erblassers leben, und drei Viertel, wenn weder Eltern noch Geschwister vorhanden sind. Der restliche Nachlass wird unter den Eltern und Geschwistern des Verstorbenen aufgeteilt. Falls keine Eltern oder Geschwister mehr leben, erben die Großeltern und deren Abkömmlinge. Sind auch keine entfernteren Verwandten vorhanden, erbt letztlich der Staat.

Pflichtteilsanspruch und Enterbung

Auch wenn ein Erblasser seine Kinder enterbt, haben diese in den meisten Fällen dennoch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch sichert enterbten Kindern eine Mindestbeteiligung am Nachlass.

Mehr von den Fachanwälten für Erbrecht aus München – Advocatio

Das könnte Sie auch noch interessieren:

Erbvertrag

Steuern Sie Ihre Erbfolge mit einem Erbvertrag: Klären Sie schon zu Lebzeiten Ihre Vermögensnachfolge ab!

Fachbuchautoren:
Beck Verlag stern
Capital 6/2021 beste Anwaltskanzleien: Advocatio Rechtsanwälte in München
Erfahrungen & Bewertungen zu Advocatio - Erbrecht & Vertriebsrecht München