Doppelrolle im Erbrecht: Alleinerbe und Testamentsvollstrecker in einer Person
Im deutschen Erbrecht kann ein Alleinerbe unter bestimmten Bedingungen auch die Rolle des Testamentsvollstreckers übernehmen. Diese Doppelrolle bietet dem Erblasser Flexibilität, da sie die Möglichkeit eröffnet, den Nachlass gezielt zu steuern und zu sichern. Gleichzeitig erfordert diese Kombination eine durchdachte Planung, um den reibungslosen Ablauf der Nachlassabwicklung zu gewährleisten. Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Testamentsvollstrecker seiner Erbschaft sein, wenn diese Doppelstellung nicht sinnlos erscheint.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen diese Rolle mit sich bringt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Vor- und Nachteile die Kombination aus Alleinerbe und Testamentsvollstrecker bietet. Durch praxisnahe Beispiele und Erläuterungen wird die Bedeutung dieser besonderen Konstellation im deutschen Erbrecht verdeutlicht.