Pflichtteil einklagen
Wenn sich der Erbe weigert, die vom Pflichtteilsberechtigten begehrten Auskünfte zu erteilen und/oder den errechneten Pflichtteil zu zahlen, muss der Pflichtteilsberechtigte den Erben verklagen. Häufig ist dies auch zur Vermeidung einer Verjährung der Pflichtteilsansprüche erforderlich.
Autor dieser Seite:
Hansjakob Faust
Rechtsanwalt