Kategorie: Pflichtteil & Enterbung
In jedem dritten Erbrechtsprozess steht die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen auf der Tagesordnung. Die Streitparteien führen gerichtliche Auseinandersetzungen in der Regel mit großer Härte.
Der Pflichtteil ist einerseits der „Notanker“ des Enterbten, der sich mit ein bisschen Glück wenigstens einen halben Erbteil verschaffen kann, und andererseits ein finanzielles Ärgernis für den Erben, der – anders als oft vom Erblasser vorgesehen – einen Teil des Erbes abgeben muss.