Anfechtung Erbauseinandersetzung
Verschweigt ein vermeintlicher Miterbe den übrigen Miterben einen von ihm wirksam erklärten Erbverzicht, so ist der zwischen den Miterben geschlossene Erbauseinandersetzungsvertrag wegen einer arglistigen Täuschung anfechtbar. So das OLG München, Urteil vom 24.06.2009 – 20 U 4882/08 (LG Landshut); Fundstelle im Internet: http://beck-online.beck.de, dort BeckRS 2009, 18427.