Geschäftsgeheimnisse in Vertriebsverträgen schützen
Am 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb und rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geregelt.