Abkömmlinge und Kinder
Das OLG Oldenburg hat in seiner nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 11.09.2019 – 3U 24/18 zu der unterschiedlichen Bedeutung und Verwendung der Begriffe „Kinder“ und „Abkömmlinge“ Stellung genommen. Der Entscheidung lag ein notarielles Ehegattentestament zugrunde, in welchen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten.