
Die zum 1.1.2010 in Kraft tretende Erbrechtsreform bietet neue Möglichkeiten zur Reduzierung des Pflichtteilsrisikos. Das Beck´sche Mandatshandbuch erläutert, welche Strategien der anwaltliche Berater bei der Gestaltung von Übergabeverträgen, letztwilligen Verfügungen, Ehe- und Gesellschaftsverträgen verfolgen kann.