11.10.2010 - München, Gasteig, EG Raum 0131
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Was gilt nach neuem Recht?
Niemand ist davor sicher, dass er plötzlich oder im Verlauf einer Erkrankung längere Zeit oder für immer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen und Entscheidungen nicht oder nur noch eingeschränkt treffen kann:
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Die Zahl alter Menschen, die pflegebedürftig in Pflegeheimen oder zu Hause versorgt werden, nimmt ständig zu. Je höher das Alter ist, desto mehr steigt das Risiko, aufgrund einer alterstypischen Krankheit in Demenz zu verfallen und nicht mehr für seine eigenen Angelegenheiten sorgen zu können. 25 % der über 85-Jährigen leiden unter seniler Demenz und sind damit betreuungsbedürftig.
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Aber auch junge Menschen können durch Unfall oder schwere Krankheit zeitweise bewusstlos, ständig in ein Koma fallen oder dauerhaft pflegebedürftig werden.
Dieser Vortrag erläutert in leicht verständlicher Form den notwendigen Inhalt, die Formalien und die Rechtsverbindlichkeit von Vorsorgeregelungen, die seit dem Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung vom 1.9.2009 zu beachten sind. Erklärt werden dabei:
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Die Vorsorgevollmacht
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Die Betreuungsverfügung
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Die Patientenverfügung
Ihre Teilnahme am Vortrag ist kostenlos. Eine rechtzeitige Anmeldung ist notwendig. Bitte verwenden Sie dazu das nachfolgende Online-Formular, damit wir Sie bei etwaigen Terminsänderungen benachrichtigen können. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ort: München, Gasteig, EG Raum 0131
Datum: 11.10.2010
Veranstaltungsbeginn: 18:00
Veranstaltungsende: 19:30
Referent: Bernhard F. KlingerVerbindliche Anmeldung
Aufgrund der begrenzten Platzkapazität wird um Platzreservierung per Anmeldeformular oder über
Telefon +49 (0) 89 / 210 10 20 gebeten.