Die Vergütung in Strafsachen
Vergütungsvereinbarung
Da die gesetzliche Standardvergütung für Rechtsanwälte der komplexen Aufgabe
und hohen Verantwortung des Anwalts bei strafrechtlichen Angelegenheiten
nicht gerecht wird, übernehmen Advocatio Rechtsanwälte strafrechtliche
Mandate nur bei Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Abrechnung nach Stunden
Bei der Abrechnung nach Stunden bezahlen Mandanten ausschließlich für die
Leistungen, die tatsächlich erbracht werden. Der Stundensatz bei strafrechtlichen
Mandaten beträgt mindestens 250 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Über die erbrachten Leistungen und den damit verbundenen Arbeitsaufwand können
sich die Mandanten jederzeit informieren, alle Leistungen und Arbeiten werden
über eine computergestützte Zeiterfassung penibel erfasst.
Pauschalvereinbarung
In bestimmten Fällen ist eine Vereinbarung über eine Pauschalvergütung möglich.
Ebenso kommt eine Kombination aus Pauschalvereinbarung und zeitabhängiger
Vergütung in Betracht.
Strafrechtsschutzversicherung
Zahlreiche Rechtsschutzversicherer bieten eine Absicherung strafrechtlicher
Risiken aus einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit an. Sie
erstatten im Regelfall die vereinbarten Rechtsanwaltsvergütungen. Im Fall
einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines vorsätzlich begangenen
Straftatbestandes ist allerdings mit einer Rückforderung der Versicherungsleistungen
zu rechnen.
Steuerliche Absetzbarkeit der Anwaltskosten
In manchen Fällen lassen sich die Kosten eines Anwalts in Strafsachen steuerlich
absetzen. Sie erhalten im konkreten Fall Hinweise auf diese Möglichkeit.
Ihr Ansprechpartner bei strafrechtlichen Angelegenheiten:
Rechtsanwalt Bernd Schaudinn
Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220
E-Mail: schaudinn@advocatio.de