München, den 6.2.2012

Die Vergütung in Strafsachen

Vergütungsvereinbarung

Da die gesetzliche Standardvergütung für Rechtsanwälte der komplexen Aufgabe und hohen Verantwortung des Anwalts bei strafrechtlichen Angelegenheiten nicht gerecht wird, übernehmen Advocatio Rechtsanwälte strafrechtliche Mandate nur bei Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Abrechnung nach Stunden

Bei der Abrechnung nach Stunden bezahlen Mandanten ausschließlich für die Leistungen, die tatsächlich erbracht werden. Der Stundensatz bei strafrechtlichen Mandaten beträgt mindestens 250 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Über die erbrachten Leistungen und den damit verbundenen Arbeitsaufwand können sich die Mandanten jederzeit informieren, alle Leistungen und Arbeiten werden über eine computergestützte Zeiterfassung penibel erfasst.

Pauschalvereinbarung

In bestimmten Fällen ist eine Vereinbarung über eine Pauschalvergütung möglich. Ebenso kommt eine Kombination aus Pauschalvereinbarung und zeitabhängiger Vergütung in Betracht.

Strafrechtsschutzversicherung

Zahlreiche Rechtsschutzversicherer bieten eine Absicherung strafrechtlicher Risiken aus einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit an. Sie erstatten im Regelfall die vereinbarten Rechtsanwaltsvergütungen. Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines vorsätzlich begangenen Straftatbestandes ist allerdings mit einer Rückforderung der Versicherungsleistungen zu rechnen.

Steuerliche Absetzbarkeit der Anwaltskosten

In manchen Fällen lassen sich die Kosten eines Anwalts in Strafsachen steuerlich absetzen. Sie erhalten im konkreten Fall Hinweise auf diese Möglichkeit.

Ihr Ansprechpartner bei strafrechtlichen Angelegenheiten:

Rechtsanwalt Bernd Schaudinn

Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220
E-Mail: schaudinn@advocatio.de