Allgemeine Kosten-Information
Advocatio Rechtsanwälte sorgen generell dafür, die Kosten für ihre Mandanten
so gering wie möglich zu halten. Sie achten im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf,
dass zum Beispiel im Zivilprozess nicht der Mandant, sondern die Gegenseite die
Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Auskünfte zu möglichen Kosten
Die rechtliche Beratung und eine gerichtliche Auseinandersetzung können dennoch
im Einzelfall erhebliche Kosten verursachen. Mandanten erhalten im Zuge der
juristischen Erstberatung immer auch Informationen zu den Kosten, die auf sie
zukommen. Advocatio Rechtsanwälte beantworten hierzu alle Fragen.
Rechtsanwalts-Vergütung nach dem Gesetz oder nach Vereinbarung
Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Sie richtet sich nach dem „Gegenstandswert“ (Streitwert) und den „gesetzlichen
Gebührentatbeständen“ oder einer zwischen Anwalt und Mandant vereinbarten Vergütung.
Beim Abschluss einer Vereinbarung kommt entweder ein Pauschalhonorar oder eine
Vergütung nach Zeitaufwand in Frage. Anhand der Besonderheiten eines konkreten
Falls wird immer auch die Vergütung besprochen.
Vorleistungen und Vorschüsse
Da sich Verfahren über viele Monate oder Jahre hinziehen können, ist es für Anwälte
generell nicht möglich, immer nur in Vorleistung zu gehen und erst nach Abschluss eines
Verfahrens das Honorar abzurechnen. Wie praktisch bei allen Anwälten und in der Wirtschaft
üblich, fordern auch Advocatio Rechtsanwälte Vorschüsse in Höhe der voraussichtlich
entstehenden Kosten an.
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