Mittwoch, den 10.3.2010

Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht dient der Regelung der Absatzorganisation und befasst sich mit Rechtsverhältnissen zwischen Parteien, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Klassischer Fall ist das Verhältnis zwischen einem Warenhersteller und einem Handelsvertreter oder Makler, der die Produkte Händlern präsentiert und verkauft.

Weitere typische Rechtsverhältnisse im Vertriebsrecht:
  • Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler,
  • Arbeitgeber und Angestellte im Außenvertrieb,
  • Hersteller (oder Lieferant) und Vertragshändler,
  • Franchisegeber und Franchisenehmer.
Ein relativ junges Arbeitsgebiet im Vertriebsrecht ist das Verhältnis zwischen Leistungsanbietern (zum Beispiel Fluggesellschaften und Hotels) und Anbietern von Internet-Portalen, die Leistungen vertreiben oder versteigern (zum Beispiel Reise-, Flug-, Hotelbuchungen).

Im Vertriebsrecht geht es im Wesentlichen um folgende Themen:
  • Errichtung und Änderung von Vertriebssystemen
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändlerrecht
  • Franchiserecht
  • Belieferungsverträge
  • Abnahmeverpflichtungen
  • Risikotragung und Gefahrenübergang
  • Gebietsschutz
  • Vertragsverletzungen und Schadensersatz
  • Vorzeitige Beendigung von Verträgen
  • Handelsvertreterausgleich gemäß § 89 b HGB

Vertragsgestaltung

Da im Vertrieb nur die langfristige und für alle Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit zu einem nachhaltigen Erfolg führen kann, kommt es hier auf besonders klare und ausgewogene Verträge an. Im Zuge der Errichtung oder Änderung von Vertriebssystemen ist häufig die Gestaltung oder Reformulierung von Standardverträgen erforderlich.

Verhandlung und die systematische Optimierung von Verträgen

Die juristische Beratung und Prüfung von Verträgen empfiehlt sich vor Vertragsunterzeichnung. Advocatio Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten vor und während Vertragsverhandlungen. Sie unterbreiten Vorschläge zur systematischen Optimierung von Vertragsbedingungen.

Außergerichtliche Konfliktlösung und Vertretung vor Gericht

Um bei Konflikten rasch zu einer Einigung zu kommen, empfiehlt sich häufig im ersten Schritt die Suche nach einer außergerichtlichen Lösung. Erst dann, wenn diese Bemühungen zu keinem Ergebnis führen, ist meist die Klage sinnvoll.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Achim Voigt
E-Mail: voigt@advocatio.de

Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220