Mittwoch, den 10.3.2010

Steuer- und Zollstrafrecht

Das undurchsichtige, sich ständig ändernde und auch für Fachleute kaum noch beherrschbare Steuerrecht ist ein wesentlicher Grund für den Anstieg von Steuerdelikten.

Kein Unternehmer und kein Privatmann kann alle Gesetze, Änderungsgesetze und Richtlinien der Finanzverwaltung in sämtlichen Details kennen.

Aufgrund der weit verbreiteten Steuerverdrossenheit ist auch die Bereitschaft zu absichtlicher Steuerhinterziehung gewachsen. Immer mehr Betroffene müssen sich wegen Schwarzarbeit, nicht versteuerten Kapitalerträgen auf Konten im Ausland und anderer Steuerdelikte (zum Beispiel Umsatzsteuerkarusselle) verantworten.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Bevor eine Steuerstraftat ans Licht kommt – etwa weil ein Ex-Mitarbeiter plaudern könnte oder die Steuerprüfung ins Haus steht – prüfen Advocatio Rechtsanwälte immer die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Steuern nachzuzahlen ist immer besser, als eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe zu riskieren!

Betriebsprüfung

Steht eine Betriebsprüfung an, werden Unternehmer und Geschäftsführer nervös, zum Teil ohne Grund, zum Teil, weil sie wissen, dass da einiges ans Tageslicht kommen könnte... steuerrechtliche, zollrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachlässigkeiten, Ungereimtheiten, Fehler und Versäumnisse. Advocatio Rechtsanwälte vertreten im Vorfeld, während und nach einer Betriebsprüfung die Interessen ihrer Mandanten mit allen Möglichkeiten, die das Recht bietet.

Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Unternehmen, aber auch Privatpersonen geraten oft völlig zu Unrecht in den Verdacht, Schwarzarbeiter zu beschäftigen und müssen sich rechtfertigen. Wurden die Prüfer auf einer Baustelle oder in einem Büro fündig, geht es häufig darum, den (geringen) Umfang und die (kurze) Dauer der Schwarzarbeit nachzuweisen. Advocatio Rechtsanwälte tun alles, um den Vorwürfen entgegen zu treten.

Verstöße gegen Zollgesetze

Unternehmen, die wirtschaftliche Beziehungen ins Ausland unterhalten, geraten ebenso ins Visier der Zollfahndung wie Privatleute, die nach einer Urlaubsreise am Flughafen landen. In jedem Fall ist sehr genau zu prüfen, ob tatsächlich zollstrafrechtliche Tatbestände vorliegen.

Empfehlung

Advocatio Rechtsanwälte übernehmen die Verteidigung oder Vertretung im Steuer- und Zollstrafrecht und empfehlen den Betroffenen, möglichst frühzeitig zur Erstberatung zu kommen. Niemand sollte wertvolle Zeit und wichtige Fristen ungenutzt verstreichen lassen!

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Bernd Schaudinn
E-Mail: schaudinn@advocatio.de

Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220