Steuer- und Zollstrafrecht
Das undurchsichtige, sich ständig ändernde und auch für Fachleute kaum noch
beherrschbare Steuerrecht ist ein wesentlicher Grund für den Anstieg von
Steuerdelikten.
Kein Unternehmer und kein Privatmann kann alle Gesetze, Änderungsgesetze und
Richtlinien der Finanzverwaltung in sämtlichen Details kennen.
Aufgrund der weit verbreiteten Steuerverdrossenheit ist auch die Bereitschaft zu
absichtlicher Steuerhinterziehung gewachsen. Immer mehr Betroffene müssen sich wegen
Schwarzarbeit, nicht versteuerten Kapitalerträgen auf Konten im Ausland und anderer
Steuerdelikte (zum Beispiel Umsatzsteuerkarusselle) verantworten.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Bevor eine Steuerstraftat ans Licht kommt – etwa weil ein Ex-Mitarbeiter plaudern
könnte oder die Steuerprüfung ins Haus steht – prüfen Advocatio Rechtsanwälte immer
die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Steuern nachzuzahlen ist immer
besser, als eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe zu riskieren!
Betriebsprüfung
Steht eine Betriebsprüfung an, werden Unternehmer und Geschäftsführer nervös,
zum Teil ohne Grund, zum Teil, weil sie wissen, dass da einiges ans Tageslicht
kommen könnte... steuerrechtliche, zollrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche
Nachlässigkeiten, Ungereimtheiten, Fehler und Versäumnisse. Advocatio Rechtsanwälte
vertreten im Vorfeld, während und nach einer Betriebsprüfung die Interessen ihrer
Mandanten mit allen Möglichkeiten, die das Recht bietet.
Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Unternehmen, aber auch Privatpersonen geraten oft völlig zu Unrecht in den Verdacht,
Schwarzarbeiter zu beschäftigen und müssen sich rechtfertigen. Wurden die Prüfer
auf einer Baustelle oder in einem Büro fündig, geht es häufig darum, den (geringen)
Umfang und die (kurze) Dauer der Schwarzarbeit nachzuweisen. Advocatio Rechtsanwälte
tun alles, um den Vorwürfen entgegen zu treten.
Verstöße gegen Zollgesetze
Unternehmen, die wirtschaftliche Beziehungen ins Ausland unterhalten, geraten ebenso
ins Visier der Zollfahndung wie Privatleute, die nach einer Urlaubsreise am Flughafen
landen. In jedem Fall ist sehr genau zu prüfen, ob tatsächlich zollstrafrechtliche
Tatbestände vorliegen.
Empfehlung
Advocatio Rechtsanwälte übernehmen die Verteidigung oder Vertretung im Steuer- und
Zollstrafrecht und empfehlen den Betroffenen, möglichst frühzeitig zur Erstberatung zu
kommen. Niemand sollte wertvolle Zeit und wichtige Fristen ungenutzt verstreichen
lassen!
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Bernd Schaudinn
E-Mail: schaudinn@advocatio.de
Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220