München, den 6.2.2012

Gesellschaftsrecht

In der Wirtschaft spielt das Gesellschaftsrecht eine immer größere Rolle. Aufgrund hoher Risiken ist heute kaum ein Unternehmer noch bereit, mit seinem privaten Vermögen persönlich für seine Geschäfte zu haften. Schon start-ups und andere kleine Unternehmen suchen die Rechtsform einer Gesellschaft. Advocatio Rechtsanwälte beraten und vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Personen, die es werden wollen, in folgenden Angelegenheiten:
  • Gründung von Gesellschaften
  • Wahl und Wechsel der Rechtsform
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Haftungsfragen
  • Begleitung von Gesellschafts- und Aktionärsversammlungen
  • Übertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen
  • Unternehmensnachfolge
  • Konfliktlösung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft
  • Anstellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
Die Beratung bezieht sich sowohl auf Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, Offene Handelsgesellschaft OHG, Kommanditgesellschaft KG, GmbH & Co. KG) als auch auf das Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH und Aktiengesellschaft).

Gründung einer Gesellschaft

Die Wahl der Rechtsform und die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags sind heute mitentscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Alles was am Anfang nicht korrekt geregelt wurde, kommt später als schwer lösbare Problemkonstellation auf die Gesellschafter zurück. Grund genug, einen versierten Anwalt alle Details unter die Lupe nehmen und sämtliche Reglungen juristisch korrekt ausformulieren zu lassen!

Fusionen und Firmenübernahmen

Bei Fusionen und Übernahmen von Unternehmen stellt sich häufig die Frage, wie das neu entstehende Gesamtunternehmen aufgebaut und gegliedert sein soll. Zahlreiche gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen sind zu klären.

Anstellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen

Gesellschafter müssen nicht nur fachlich und persönlich hervorragende Führungskräfte gewinnen, sondern auch für den Fall des Scheiterns und Versagens leitender Mitarbeiter vorsorgen. Bei der Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen kommt es oft entscheidend auf die juristisch korrekte Vorgehensweise an.

Problem- und Konfliktlösung

Auch unter Gesellschaftern wird immer wieder mal so heftig gestritten, dass keine Gespräche und keine Zusammenarbeit mehr möglich sind. In diesem Fall bietet sich die Einschaltung eines Anwalts an, der als unbeteiligter Dritter Lösungen und Kompromisse sowie auch die Durchsetzung der Rechte eines Gesellschafters anbietet.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Ludger Bornewasser
E-Mail: bornewasser@advocatio.de

Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220