Gesellschaftsrecht
In der Wirtschaft spielt das Gesellschaftsrecht eine immer größere Rolle. Aufgrund hoher
Risiken ist heute kaum ein Unternehmer noch bereit, mit seinem privaten Vermögen persönlich
für seine Geschäfte zu haften. Schon start-ups und andere kleine Unternehmen suchen die
Rechtsform einer Gesellschaft. Advocatio Rechtsanwälte beraten und vertreten Gesellschafter
und Geschäftsführer sowie Personen, die es werden wollen, in folgenden Angelegenheiten:
- Gründung von Gesellschaften
- Wahl und Wechsel der Rechtsform
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Haftungsfragen
- Begleitung von Gesellschafts- und Aktionärsversammlungen
- Übertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen
- Unternehmensnachfolge
- Konfliktlösung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft
- Anstellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
Die Beratung bezieht sich sowohl auf Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR,
Offene Handelsgesellschaft OHG, Kommanditgesellschaft KG, GmbH & Co. KG) als auch auf das Recht der
Kapitalgesellschaften (GmbH und Aktiengesellschaft).
Gründung einer Gesellschaft
Die Wahl der Rechtsform und die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags sind heute
mitentscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Alles was am Anfang nicht korrekt
geregelt wurde, kommt später als schwer lösbare Problemkonstellation auf die
Gesellschafter zurück. Grund genug, einen versierten Anwalt alle Details unter
die Lupe nehmen und sämtliche Reglungen juristisch korrekt ausformulieren zu lassen!
Fusionen und Firmenübernahmen
Bei Fusionen und Übernahmen von Unternehmen stellt sich häufig die Frage, wie das neu
entstehende Gesamtunternehmen aufgebaut und gegliedert sein soll. Zahlreiche gesellschafts-
und steuerrechtliche Fragen sind zu klären.
Anstellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
Gesellschafter müssen nicht nur fachlich und persönlich hervorragende Führungskräfte gewinnen,
sondern auch für den Fall des Scheiterns und Versagens leitender Mitarbeiter vorsorgen. Bei
der Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen kommt es oft entscheidend auf die juristisch
korrekte Vorgehensweise an.
Problem- und Konfliktlösung
Auch unter Gesellschaftern wird immer wieder mal so heftig gestritten, dass keine Gespräche
und keine Zusammenarbeit mehr möglich sind. In diesem Fall bietet sich die Einschaltung
eines Anwalts an, der als unbeteiligter Dritter Lösungen und Kompromisse sowie auch die
Durchsetzung der Rechte eines Gesellschafters anbietet.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Ludger Bornewasser
E-Mail: bornewasser@advocatio.de
Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220