Mittwoch, den 10.3.2010

Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

  • Testamente und Erbverträge
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

Der letzte Wille

Die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das in der ersten Fassung im Jahre 1900 in Kraft trat, entspricht nur noch selten der Lebenswirklichkeit und dem "letzten Willen" der Bürgerinnen und Bürger von heute. In den meisten Fällen ist es nur über ein Testament oder einen Erbvertrag möglich, sicherzustellen, dass nach dem eigenen Tod der eigene "letzte Wille" zu 100 Prozent umgesetzt wird. Ein fehlendes oder unwirksames Testament führt häufig dazu, dass nicht einmal wichtigste Anliegen, wie die Absicherung des Partners oder die Fortführung des eigenen Unternehmens gewährleistet sind. Das ist in jedem Fall zu verhindern.

Vermeidung von Steuerfallen

Testamente, die scheinbar den Interessen der Erben entsprechen, können einen steuerlichen Super-GAU bedeuten. Durch kluge Gestaltung von Testamenten vermeiden Advocatio Rechtsanwälte mögliche "Steuerfallen".

Unternehmensnachfolge

Nicht erst mit 60, 70 oder 80 Jahren braucht ein Unternehmer heute eine durchdachte Nachfolgeregelung. Schon Unternehmensgründer im Alter von 20 bis 30 Jahren müssen, um beim Rating nach Basel II Pluspunkte zu sammeln und entsprechend günstige Kredite zu erhalten, eine schlüssige Unternehmensnachfolge-Regelung nachweisen (die sich ohnehin in jedem Fall empfiehlt).

Streit unter Erben

Erbengemeinschaften streiten häufig und heftig. Advocatio Rechtsanwälte unterstützen Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei der Lösung von Konflikten. Sie vermitteln zwischen den Parteien, sorgen für Interessenausgleich und organisieren die Nachlass-Verwaltung und -Abwicklung.

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung

Wer enterbt wurde, geht in der Regel nicht leer aus. Häufig besteht nicht nur ein Anspruch auf den Pflichtteil (halber Erbteil), sondern auch ein Anspruch auf sogenannte Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod.

Testamentsvollstreckung

Um Streit unter Erben zu vermeiden, können Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnen. Ein versierter Testamentsvollstrecker von Advocatio Rechtsanwälten sorgt dafür, dass alle Anordnungen des Erblassers 100 prozentig umgesetzt werden.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Was tun, um für schwierige Zeiten vorzusorgen, die durch Alter und Krankheit geprägt sind? Wer soll entscheiden, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind? Advocatio Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten, die für sie optimalen Vollmachten und Verfügungen zu formulieren.

Erbrecht A-Z

Was Sie schon immer über das Erbrecht wissen wollten ...
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Ansprechpartner

Rechtsanwalt Ludger Bornewasser
E-Mail: bornewasser@advocatio.de

Rechtsanwalt Bernhard F. Klinger
E-Mail: klinger@advocatio.de

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