Erbrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Testamente und Erbverträge
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Unternehmensnachfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckungen
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
Der letzte Wille
Die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das in der ersten
Fassung im Jahre 1900 in Kraft trat, entspricht nur noch selten der Lebenswirklichkeit
und dem "letzten Willen" der Bürgerinnen und Bürger von heute. In den meisten Fällen
ist es nur über ein Testament oder einen Erbvertrag möglich, sicherzustellen,
dass nach dem eigenen Tod der eigene "letzte Wille" zu 100 Prozent umgesetzt
wird. Ein fehlendes oder unwirksames Testament führt häufig dazu, dass nicht
einmal wichtigste Anliegen, wie die Absicherung des Partners oder die
Fortführung des eigenen Unternehmens gewährleistet sind. Das ist in jedem
Fall zu verhindern.
Vermeidung von Steuerfallen
Testamente, die scheinbar den Interessen der Erben entsprechen, können einen steuerlichen
Super-GAU bedeuten. Durch kluge Gestaltung von Testamenten vermeiden Advocatio
Rechtsanwälte mögliche "Steuerfallen".
Unternehmensnachfolge
Nicht erst mit 60, 70 oder 80 Jahren braucht ein Unternehmer heute eine durchdachte
Nachfolgeregelung. Schon Unternehmensgründer im Alter von 20 bis 30 Jahren müssen,
um beim Rating nach Basel II Pluspunkte zu sammeln und entsprechend günstige
Kredite zu erhalten, eine schlüssige Unternehmensnachfolge-Regelung nachweisen
(die sich ohnehin in jedem Fall empfiehlt).
Streit unter Erben
Erbengemeinschaften streiten häufig und heftig. Advocatio Rechtsanwälte unterstützen
Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei der Lösung von Konflikten. Sie
vermitteln zwischen den Parteien, sorgen für Interessenausgleich und organisieren
die Nachlass-Verwaltung und -Abwicklung.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Wer enterbt wurde, geht in der Regel nicht leer aus. Häufig besteht nicht nur ein Anspruch
auf den Pflichtteil (halber Erbteil), sondern auch ein Anspruch auf sogenannte
Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod.
Testamentsvollstreckung
Um Streit unter Erben zu vermeiden, können Erblasser eine Testamentsvollstreckung
anordnen. Ein versierter Testamentsvollstrecker von Advocatio Rechtsanwälten sorgt
dafür, dass alle Anordnungen des Erblassers 100 prozentig umgesetzt werden.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Was tun, um für schwierige Zeiten vorzusorgen, die durch Alter und Krankheit geprägt
sind? Wer soll entscheiden, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind?
Advocatio Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten, die für sie optimalen
Vollmachten und Verfügungen zu formulieren.
Erbrecht A-Z
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Ansprechpartner
Rechtsanwalt Ludger Bornewasser
E-Mail: bornewasser@advocatio.de
Rechtsanwalt Bernhard F. Klinger
E-Mail: klinger@advocatio.de
Telefon: 089-2101020
Telefax: 089-21010220