Aktuelles
24.06.2010
Keine Tarifeinheit mehr in Unternehmen
Die Beschlüsse des BAG vom 23.06.2010, Az 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10, bedeuten einen Wandel in dem bisher gültigen Verständnis der Anwendung von Tarifverträgen in einem Unternehmen. Bisher hatte der Grundsatz gegolten: "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag". Jetzt können in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge für verschiedene Arbeitsverhältnisse nebeneinander zur Anwendung kommen. Für die Unternehmen bedeutet dies nicht nur unterschiedliche tarifliche Arbeitsbedingungen, deren Koordination nicht einfach werden dürfte, sondern auch unter Umständen Verhandlungen mit mehreren Gewerkschaften.
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