München, den 9.09.2010

Aktuelles

19.01.2010

Kündigungsfristen zum Teil europarechtswidrig

Der EuGH,Az C-555/07,stellt in seiner Entscheidung vom 19.01.2010 klar, dass die Regelung des § 622 BGB, die vorsieht, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen erst ab dem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen ist,eine Diskriminierung wegen des Alters darstellt und somit nicht mehr angewendet werden darf. Dabei lässt sich kurz zusammenfassen, dass der EuGH die auf das Jahr 1926 zurückgehende unterschiedliche Behandlung bei den Kündigungsfristen nicht mehr als angemessenes und erforderliches Mittel zur Erreichung der Ziele im Bereich der Arbeitspolitik ansieht und mithin die Diskriminierung nicht zu rechtfertigen ist.





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