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Übertragung der Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Sehr oft möchte ein Schenker die verschenkte Immobilie noch selber bis seinem Tode nutzen. Die bekannteste Gestaltung dazu ist der Nießbrauch, der dem Übertragenden alle Nutzungen der Sache ermöglicht. Immobilie beispielsweise kann ein Nießbraucher nicht nur selber bewohnen, sondern (anders als ein bloßer Wohnrechtsinhaber) auch vermieten.

Behält sich ein Schenker einen Nießbrauch vor, führt dies zu einer Reduzierung der Steuer, da der Wert des Nießbrauchs von dem Wert der Immobilie abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag der Besteuerung unterliegt.

Beispiel:

Der Vater verschenkt eine Immobilie im Wert von 900.000 € an seinen Sohn, behält sich jedoch den lebenslangen Nießbrauch an der Immobilie vor. Dann hat der Sohn nicht den vollen Wert der Immobilie in Höhe von 900.000 € zu versteuern, sondern nur den Betrag, der sich nach Abzug des Nießbrauchs vom Wert der Immobilie ergibt. Hat beispielsweise der Nießbrauch unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung des Vaters einen Wert von 400.000 €, hat der Sohn lediglich den verbleibenden Wert der Schenkung in Höhe von 500.000 € der Besteuerung zugrunde zu legen. Unter Abzug seines Freibetrages von 400.000 € hat er lediglich 100.000 € zu versteuern.

Der Wert eines lebenslangen Nießbrauchs bemisst sich nach dem jährlichen Wert der Nutzung einerseits und der statistischen Lebenserwartung des Schenkers andererseits. Der jeweilige Kapitalwert ergibt sich aus einer Tabelle, die gemäß § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz vom Bundesministerium für Finanzen erstellt und zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der zugrunde liegenden Sterbetafel im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.

Was wir als Fachanwälte für Erbrecht für Sie tun können:

Bei der Übertragung und Vererbung von Immobilie beraten wir Sie bei der zivilrechtlichen Gestaltung sowie der Berechnung und Erklärung der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Hierbei ermitteln wir die für Sie steueroptimale Lösung und sorgen für eine hinreichende Absicherung ihrer Lebensgrundlage durch Nutzungsrechte, Renten und Rückfallklauseln.

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